Wie wird man Heilpraktiker?

Allgemeine Voraussetzungen, um den Beruf des Heilpraktikers zu ergreifen

Um eine Ausbildung zum Heilpraktiker zu beginnen, wird vorausgesetzt, dass man das 25. Lebensjahr vollendet hat und mindestens im Besitz des Hauptschulabschlusses ist. Zudem ist es hilfreich, wenn der angehende Auszubildende der Heilpraktikerausbildung bereits medizinische Vorkenntnisse hat, die jedoch nicht unbedingt erforderlich sind.

Wie lange dauert die Ausbildung zum Heilpraktiker?

Die Dauer der Ausbildung zum Heilpraktiker hängt von der Schule bzw. dem Ausbildungsinstitut, an dem die Ausbildung absolviert wird, ab. Aufgrund der Tatsache, dass die Ausbildungszeit für Heilpraktiker noch nicht gesetzlich geregelt ist, kann diese von Schule zu Schule variieren. Gängig sind dabei Zeiträume von einem halben bis zu 3 Jahren. Doch auch hierbei lässt sich sagen, dass es sich nur um Richgtwerte handelt, da die Ausbildungsstäztten eigene Vorgehensweisen und Programme anbieten wie beispielsweise Abendkurse, Tageskurse, Unterricht nur 1, 2 oder 3 Mal pro Woche oder aber auch die ganze Woche über. Vor allem die medizinisch-therapeutische Vorbildung des zukünftigen Auszubildenden spielt bei der Dauer der Ausbildung eine herausragende Rolle. Denn vor allem diejenigen, die kaum oder keine Kenntnisse in diesem Bereich vorweisen können, sollten trotz höheren Kosten und vermehrter Anstrengung in einer längere und zeitintensivere Ausbildung inverstieren.

Ist man nach der Ausbildung berechtigt, den Beruf sofort auszuüben?

Um den Heilpraktikerberuf ausüben zu dürfen muss man nach dem Bestehen der Heilpraktikerüberprüfung, das Einverständnis der Gesundheitsverwaltung beim Ordnungsamt einholen. Denn nach den Einheitlichen Prüfungsrichtlinien gilt, dass die Prüfungen am Ende der Ausbildung lediglich die Teilnahme, als auch die Qualifikationen und den Leistungsgrad des Schülers bescheiniugen, jedoch nicht zur Ausübung des Berufs als Heilpraktiker befähigen. Die Prüfungen haben folglich vor einer Bestätigung durch das Gesundheitsamt keine Allgemeingültigkeit.

Finanzielle Unterstützung während der Heilpraktikerausbildung

Zur Zeit gibt es noch keine finanziellen Förderungsmöglichkeiten für zukünftige Heilpraktikerauszubildenden. Der Grund dafür liegt in der Annahme, dass der Beruf des Heilpraktikers nicht als Lehrberuf im Sinne des Gesetzes angesehen wird. Somit muss der Heilpraktikeranwärter die Kosten für seine Ausbildung in der Regel selbst tragen. Einzelbeispiele legen jedoch nahe, dass die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) einen Teil der Ausbildungsgebühren übernommen und somit eine Umschulung bei sonst drohender Berufsunfähigkeit finanziert. Zudem sind auch positiv ausfallende Einzelfallentscheidungen der Arbeitsämter verzeichnet worden.